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Samstag, 23. September 2017

Nach Entscheidung des Berliner Landgerichts: Experten üben Kritik an der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse wurde 2015 von der Großen Koalition beschlossen und hatte das Ziel, einen gerechten Ausgleich zwischen Mieter- und Vermieterinteressen zu schaffen. Die Regelung sieht vor, dass bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen die zulässige Miete in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich 10 Prozent angehoben werden darf.

Nun stufte das Landgericht Berlin die Mietpreisbremse als Verstoß gegen das Grundgesetz ein. Denn das Gesetz führe zu einer Ungleichbehandlung von Vermietern, so die Begründung des Gerichts. Das verstoße gegen Artikel 3, Absatz 1 des Grundgesetzes.

Aus Sicht von Siegfried Nehls, Vorstand des Projektentwicklers SANUS AG der richtige und logisch nachvollziehbare Schritt. „Um die Ursache des Wohnungsmangels und der hohen Mieten zu bekämpfen, war dieses Regulierungsinstrument von Beginn an vollkommen ungeeignet. Die ortsübliche Vergleichsmiete als Referenzpunkt heranzuziehen ist viel zu ungenau. Allein dieser Faktor war immer rechtsunsicher und streitfällig.“

Experten sind sich einig, dass die steigenden Mieten auf die hohe Nachfrage sowie ein zu geringes Angebot zurückzuführen sind. Das ist das Einmaleins der Marktökonomie, denn senken lassen sich die Preise wohl nur durch einen intensivierten Wohnungsneubau. Doch genau dieser Wohnungsneubau wird durch eine Mietpreisbremse für Investoren unattraktiv.

„Wir leben in einer Marktwirtschaft“, so Nehls. „Jeder Ökonom kann Ihnen erklären: Die Preise sinken nur, wenn sich das Angebot erhöht. Wir brauchen also ein Investitionsprogramm, kein Investitionsverhinderungsprogramm.“

Hinzu kommt, dass es zum Beispiel in Berlin bis zu drei Jahre dauert, bis ein Neubau genehmigt wird. „Es gibt insbesondere in Berlin genügend Flächen um neue Wohnungen zu bauen, nur müssten diese genehmigt werden“, sagt Nehls und verweist darauf, dass die Mietpreisbremse ja nichts daran ändert, dass Wohnungen fehlen.



Die Entscheidung über Zulässigkeit oder Unzulässigkeit der Mietpreisbremse wird nun das Bundesverfassungsgericht treffen müssen, nur dieser Instanz ist es vorbehalten, eine Rechtsnorm für verfassungswidrig zu erklären.

Samstag, 16. September 2017

2. Berliner Immobiliengespräch: Berlin braucht private Investoren

Das 2. Berliner Immobiliengespräch stand unter dem Motto „Feindbild Investor? Wie weit darf das Land ordnungspolitisch gehen? Wie sehr sollten Investoren an das Gemeinwohl denken?“

Für viele ein inspirierendes und diskussionswürdiges Thema und so folgte Crème de la Crème der Immobilienbranche der Einladung des Veranstalter KPMG: Sebastian Scheel (Staatssekretär für Wohnen, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen), Christoph Gröner (Vorsitzender des Vorstandes CG Gruppe AG), Florian Schmidt (Bezirksstadtrat für Bauen, Planen und FM, Friedrichshain-Kreuzberg), Dr. Ulrich Kriese (Prokurist, Leiter Öffentlichkeitsarbeit, Stiftung Edith Mayron), Jacopo Mingazzini (Geschäftsführer der Accentro GmbH/Vorstand ACCENTRO Real Estate AG), Manuel Ehlers (Relationship Manager Nachhaltige Immobilien, Triodos Bank) und Alexander Happ (Geschäftsführer BUWOG Group NL Berlin) waren unter den Gästen.

Auf der Agenda standen unter anderem die Themen Vorkaufsrechte für Berliner Bezirke und die immer leidenschaftlich diskutierte Mietpreisbremse. Dies waren allerdings nur zwei von vielen Punkten, die Staatssekretär Sebastian Scheel am Herzen lagen. Scheel forderte von der Berliner Politik mehr Akzeptanz für neues Stadtwachstum, aber auch verstärktes Engagement von privaten Investoren, um das Potenzial der Stadt zu nutzen und gemeinsam gegen die Wohnungsnot vorzugehen.

Es bestand Konsens auf dem 2. Berliner Immobiliengespräch, dass in Berlin dringend Wohnraum geschaffen werden muss und die Mietpreisbremse nicht die alleinige Lösung  für die angespannte Wohnraumsituation in der Hauptstadt sein kann.

Aktuell fehlt es Berlin an knapp 77.000 Wohnungen, obwohl genug Flächen vorhanden wären. 

Aus Sicht von Siegfried Nehls, Vorstand des Projektentwicklers SANUS AG, kann diese Herkulesaufgabe nur dann bewältigt werden, wenn alle Beteiligten Hand in Hand miteinander arbeiten: 

„Die Politik muss gemeinsam mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften und den privaten Investoren Wohnraum schaffen. Dieser wird in unserer Stadt dringend benötigt. Es ist niemandem damit gedient, wenn Feindbilder geschaffen werden und unterschiedliche Standpunkte zementiert werden. Nur mit Gesprächs- und Kompromissbereitschaft können alle gemeinsam an einem Strang ziehen.“

Im Gegensatz zu den sonst eher ruhig ablaufenden Veranstaltungen der Branche, war das 2. Immobiliengespräch sehr dynamisch und die Diskussionen wurden leidenschaftlich geführt. In der Diskussionsrunde hatte nicht nur Baustadtrat Florian Schmidt sprichwörtlich „Kreide gefressen“. Ganz besonders das Thema Nachhaltigkeit war zwar jedem der Anwesenden ein wichtiges Anliegen, die angelegten Maßstäbe waren aber durchaus unterschiedlich. Die Projektentwickler und Immobilienunternehmer ließen durchblicken, dass sie sich an die gewünschten



Nachhaltigkeitsnormen im Bauwesen halten würden, was wiederum einige Vertreter der Politik skeptisch sahen. Immerhin zeigte die Debatte, dass ein großer Gesprächsbedarf vorliegt und Konsens gesucht werden muss – zum Wohle Berlins.